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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen

Immersion7 GmbH
Hallstattstraße 16
72766 Reutlingen
Tel.: +49 (0) 7172 209.00
Fax: +49 (0) 7127 20973.01
E-Mail: info@smartperform.de
Internet: www.smartperform.de
Geschäftsführer: Ralph Westenburger, Marc Armbruster
Registernummer: HRB 750013 Amtsgericht Stuttgart

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Immersion7 GmbH (nachfolgend „Immersion7“) gelten für Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Stand Dezember 2020.

1. Geltungsbereich

1.1 Unseren Angeboten und Aufträgen für Lieferungen und Leistungen liegen mangels gesonderter Vereinbarung im Einzelfall die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen („AGB“) zugrunde. Dies gilt auch, soweit im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bezugnahme hierauf nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Zusätzliche, entgegenste-hende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Immersion7 ihnen ausdrücklich schriftlich zu-stimmt.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, sofern der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.

1.3 Soweit in unserer Auftragsbestätigung hierauf verwiesen wird, können ergänzend zu den vorliegenden AGB weitere Ge-schäftsbedingungen von Immersion7 zur Anwendung kommen, insbesondere unsere Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Softwarekauf oder Softwaremiete sowie die Allgemeinen Softwarepflege- & Supportbedingungen. Diese gehen im Rahmen ihres An-wendungsbereichs den Bestimmungen der vorliegenden AGB vor.

1.4 Rechte, die Immersion7 nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1 Die von Immersion7 abgegebenen Angebote sind freibleibend.

2.2 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Immersion7 schriftlich bestätigt worden sind oder Immersion7 die Bestellung ausführt, insbesondere wenn Immersion7 der Bestellung durch Übersendung der Produkte oder Erbringen der Leistung nachkommt. Eine elektronisch erstellte Auftragsbestätigung ohne Unterschrift und Namenswiedergabe gilt als schriftlich i.S. dieser AGB. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Immersion7 maßgebend. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Immersion7 nicht verbindlich. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Immersion7.

2.3 Alle Rechte an Leistungs- und Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Testprogrammen und anderen Unterlagen und Dokumenten, die dem Kunden im Rahmen des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt überlassen werden, stehen ausschließlich Immersion7 zu, soweit nicht abweichend gekennzeichnet. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Immersion7 Dritten zugänglich gemacht werden. Die darin, sowie in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien enthaltenen produktbeschreibenden Angaben und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheits- oder sonstige Garantien dar. Technisch bedingte Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktiona-lität des Liefer- oder Leistungsgegenstands haben und dem Kunden zumutbar sind

2.4 Legt Immersion7 dem Kunden Muster, Modelle oder Entwürfe vor und kommt ein Vertrag nicht zustande, darf Immersion7 diese Muster, Modelle und Entwürfe dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung stellen. Entsprechendes gilt für angefallene Transport-, Versand- oder andere Nebenkosten. Die Muster, Modelle und Entwürfe bleiben bis zur endgültigen Zahlung Eigentum von Immersion7.

2.5 Das Schweigen von Immersion7 auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.

2.6 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, oder wird der Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt, ist Immersion7 berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit aufgrund der Verschlechterung zu besorgen ist, dass der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.

2.7 Haben Immersion7 und der Kunde eine Lieferung oder Leistung auf Abruf schriftlich vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die gesamte Liefermenge oder, bei Leistungen, die gesamte Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss.

3. Vergütung, Zahlungsbedingungen

3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht abweichend ergebend, gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Immersion7. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Warenlieferungen ab Lager inklusive Verpackung, zuzüglich insbesondere Montage-, Installations-, Frachtkosten und Transportversicherung sowie Zoll und sonstigen öffentliche Abgaben. Etwa anfallende Reisekosten und Spesen sowie etwaige Wartezeiten von Immersion7 bei Erbringen von Montage- und Installationsleistungen, welche nicht durch Immersion7 zu vertreten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Aufträge, für die nicht ausdrücklich eine feste Vergütung vereinbart wurde und bei denen die Liefer- oder Leistungszeit auf einen Zeitpunkt bestimmt ist, der mindestens sechs Monate nach Vertragsschluss liegt, werden zu den am Tage der Warenlieferung oder Leistungserbringung jeweils geltenden Preisliste von Immersion7 berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Bei Preis-steigerungen von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen von Immersion7 wird der Kunde unverzüglich erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird.

3.3 Sofern bis zum Tage der Warenlieferung oder Leistungserbringung produktionsbedingte oder sonstige Preiserhöhungen eintreten, ist Immersion7 ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen.

3.4 Rechnungen von Immersion7 sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet. Ferner tritt der Verzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Immersion7 zur Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechtigt. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbe-halten.

3.5 Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Ziff. 3.4 vor Lieferung oder Leistungserbringung, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.6 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Immersion7, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, berechtigt, ohne vorherige Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Immersion7 nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen.

3.7 Wechsel- oder Scheckzahlung ist nur aufgrund vorheriger Vereinbarung möglich. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; als Zahlungszeitpunkt gilt die Wechsel- oder Scheckeinlösung, beim Wechsel- oder Scheckverfahren der Zeitpunkt der Enthaftung. Alle Kosten und Spesen für die Diskontierung oder Einziehung der Wechsel trägt der Kunde.

3.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Immersion7 mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Gefahrübergang, Abnahme, Liefer- und Leistungstermine, Annahmeverzug

4.1 Bei Warenlieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens dann auf den Kunden über, wenn die Ware das Lager von Immersion7 verlässt, im Falle ihrer Abholung durch den Kunden mit der Anzeige der Abholbereitschaft. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftlichen Anweisungen des Kunden vorliegen, bestimmt Immersion7 die Art des Versands. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Immersion7 ist jedoch bereit, in diesem Fall auf Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

4.2 Ziff. 4.1 gilt auch dann, wenn die Montage oder Installation des Liefergegenstands beim Kunden durch Immersion7 vereinbart wurde, es sei denn, es handelt sich um eine Liefer-, Montage- und Installationsverpflichtung im Rahmen eines Werkvertrags; in diesem Fall geht die Gefahr erst mit Abnahme des Werkes über. Verzögert sich die Abnahme in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Angabe von Fristen oder Terminen für das Erbringen der Lieferungen und Leistungen unverbindlich. Fest vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllen der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere also nicht vor Beibringen der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung; ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin verschiebt sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen in angemessener Weise. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Auslieferungslager von Immersion7 verlassen, oder Immersion7 die Abhol- bzw. Versandbereitschaft angezeigt hat. Dies gilt nicht, wenn vertraglich eine Abnahme vereinbart wurde, oder eine Montage- oder Installationsverpflichtung Seitens Immersion7 besteht.

4.4 Immersion7 ist bemüht, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Ist Immersion7 mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung in Verzug, ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Immersion7 nach Eintritt des Verzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht setzt voraus, dass Immersion7 die Verspätung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Immersion7 innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen der Verspätung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt, oder auf die Lieferung oder Leistung besteht.

4.5 Unverschuldete Betriebsstörungen wie Materialmangel oder Streiks, und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht ordnungsgemäße, insbesondere nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, befreien Immersion7 für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses von der Leistungspflicht. Immersion7 wird im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung nicht von ihrer Leistungspflicht frei, wenn Immersion7 den Grund für die nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung zu vertreten hat. Satz 1 und Satz 2 gelten auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten, oder Immersion7 bereits im Verzug ist. Soweit Immer-sion7 von der Leistungsverpflichtung befreit wird, erstattet Immersion7 etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Immersion7 ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Immersion7 an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird Immersion7 nach Ablauf der Frist erklären, ob Immersion7 von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, oder die Lieferung oder Leistung innerhalb einer angemessenen Frist ausführen bzw. erbringen wird.

4.6 Teillieferungen und -leistungen sind, soweit für den Kunden zumutbar, zulässig.

4.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann Immersion7 den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Insbesondere ist Immersion7 berechtigt, die Ware während des Annahmeverzugs auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für die Einlagerung der Ware werden auf 0,5 % des Netto-Rechnungswerts je angefangener Kalenderwoche pauschaliert. Weitergehende Ansprüche von Immersion7 bleiben unberührt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass Immersion7 keine, oder geringere Kosten entstanden sind. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten. Immersion7 ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von Immersion7 gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.

5. Urheberrechte, Nutzungsbedingungen für Software

5.1 Bzgl. der Urheberrechte sowie die Nutzung der Software gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen in der jeweils aktuellen Version sowie die Allgemeinen Softwarepflege- & Supportbedin-gungen von Immersion7. Diese gehen im Rahmen ihres Anwendungsbereichs den Bestimmungen der vorliegenden AGB vor.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bei Warenlieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung und Erfüllung sämtlicher weiterer, aus der Geschäftsverbindung mit dem Kun-den entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechts-grund, Eigentum von Immersion7. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung von Immersion7.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei einem Verstoß gegen die geltenden Lizenzbestimmungen und Zahlungsverzug sowie bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden und einer daraus resultierenden Nichtleistung fälliger Zahlungen, ist Immersion7 berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt vom Vertrag durch Immersion7. In den Handlungen oder der Pfändung der gelieferten Ware durch Immersion7 liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Immersion7 erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Immersion7 ist nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös, abzüglich angemessener Verwertungskosten, ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind durch den Kunden auf seine Kosten vorzunehmen. Auf Verlangen von Immersion7 hat der Kunde die gelieferte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Schäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde hat den Abschluss der Versicherung auf Verlangen von Immersion7 nachzuweisen. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Kunde bereits jetzt bis zur Höhe der zugrunde liegenden Forderungen an Immersion7 ab. Immersion7 nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Immersion7 zu leisten. Weitergehende Ansprüche von Immersion7 bleiben unberührt.

6.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Immersion7 unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, damit Immersion7 ihre Eigentumsrechte geltend machen kann. Außerdem hat der Kunde den Dritten über die Eigentumsrechte von Immersion7 zu informieren und an den Maßnahmen von Immersion7 zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht bereit oder in der Lage ist, Immersion7 die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von Immersion7 zu erstatten, ist der Kunde Immersion7 zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Pfändung oder den sonstigen Eingriff des Dritten nicht zu vertreten.

6.5 Der Kunde ist jederzeit widerruflich berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Verbindung erfolgt jedoch für Immersion7, ohne Immersion7 zu verpflichten. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung verschafft der Kunde Immersion7 Miteigentum an der neuen oder verbundenen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert der Vorbehaltsware von Immersion7 zu der Summe der Rechnungswerte sämtlicher verwendeten fremden Waren, einschließlich der Bearbeitungskosten, steht. Für die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die von Immersion7 unter Vorbehalt gelieferte Ware.

6.6 Der Kunde darf im Eigentum oder Miteigentum von Immersion7 stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen veräußern; dies gilt jedoch nur, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde Immersion7 schon jetzt im Voraus die gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehenden Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags von Immersion7 für die weiterveräußerte Ware (inkl. Umsatzsteuer) zuzüglich eines Sicherungszuschlags i.H. von 10 % ab. Immersion7 nimmt die Abtretungen hiermit an.

6.7 Der Kunde ist berechtigt, die nach vorstehender Ziff. 6.6 an Immersion7 abgetretenen Forderungen bis zu dem jederzeit zulässigen Widerruf von Immersion7 einzuziehen. Immersion7 wird von diesem Widerrufsrecht nur aus wichtigem Grund Gebrauch machen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an Immersion7 abzuführen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Drittschuldner von der Abtretung an Immersion7 zu unterrichten und Immersion7 die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.

6.8 Übersteigt der Wert der für Immersion7 bestehenden Sicherheiten die Forderungen von Immersion7 gegenüber dem Kunden insgesamt um mehr als 10 %, ist Immersion7 auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der diesen Wert übersteigenden Sicherheiten verpflichtet, wobei die Auswahl der freizugebenden Gegenstände im einzelnen Immersion7 obliegt.

6.9 Bei Warenlieferungen in andere Länder, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Kunde Immersion7 hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Soweit hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde alles tun, um Immersion7 unverzüglich ein entsprechendes Sicherungsrecht einzuräumen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

7. Sachmängel bei Lieferungen (Kauf) und Werkleistungen

7.1 Bei Warenlieferungen hat der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu prüfen, soweit zumutbar auch durch eine Probebenutzung, und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Ablieferung, bei versteckten Mängeln sieben Werktage nach Erkennbarkeit, schriftlich bei Immersion7 zu rügen. Der Kunde hat die Mängel bei seiner Mitteilung an Immersion7 schriftlich zu beschreiben.

7.2 Werkleistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der schriftlichen Abnahme steht es insbesondere gleich, wenn der Kunde die Werkleistungen nicht innerhalb einer von Immersion7 gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist. Der schriftlichen Abnahme steht ferner gleich, wenn der Kunde die Werkleistungen in Benutzung nimmt oder weiterveräußert.

7.3 Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel des Liefergegenstands (bei Warenlieferungen) sowie im Falle von bei der Abnahme nicht bekannten Mängeln oder bei der Abnahme vorbehaltenen Mängeln von Werkleistungen hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist. Über die Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung/Neuherstellung) entscheidet Immersion7. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten, trägt Immersion7 nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglich vereinbarten Liefer- oder Leistungsort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist Immersion7 berechtigt, die ihr entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die unberechtigte Mängelrüge nicht zu vertreten.

7.4 Entscheidet sich Immersion7 im Rahmen der Nacherfüllung für die Neulieferung, kann Immersion7 vom Kunden die Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstands nach Maßgabe der Gesetze verlangen. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Immersion7 Nutzungsersatz zu leisten, vereinbaren die Parteien bereits jetzt folgenden Nutzungsersatz:

7.4.1 Nutzung von mehr als ein bis drei Monaten: 10 % des Netto-Verkaufswertes;

7.4.2 Nutzung von mehr als drei bis sechs Monaten: 20 % des Netto-Verkaufswertes;

7.4.3 Nutzung von mehr als sechs bis zwölf Monaten: 30 % des Netto-Verkaufswertes;

7.4.4. Nutzung von mehr als zwölf bis zwanzig Monaten: 50 % des Netto-Verkaufswertes. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass er keine, oder geringere Nutzungen aus dem mangelhaften Liefergegenstand gezogen hat. Die Pflicht des Kunden zum Wertersatz, wenn er Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft nicht zieht, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, bleibt unberührt.

7.5 Soweit Immersion7 die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch nicht gelingt, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziff. 9 nach seiner Wahl (i) Herabsetzung der vereinbarten Vergütung für die Lieferung oder Leistung (Minderung) verlangen; (ii) den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen erlangen (gilt nur bei Werkleistungen); oder (iii) sofern die Pflichtverletzung von Immersion7 nicht nur unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten.

7.6 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bestehen nicht, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Liefer- oder Leistungsgegenstand vom Kunden eigenmächtig verändert worden ist, oder nicht in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Produktbeschreibung, oder den sonstigen, zu der Ware gehörenden Unterlagen, benutzt wurde. Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung, insbesondere bei Verschleißteilen, unsachgemäßer Behandlung, Montage, Nutzung oder Lagerung, Hitzeeinfluss, starker elektromagnetischer Felder, Feuchtigkeit, Staub oder statischen Aufladens sowie für Mängel infolge einer instabilen Stromversorgung, entstehen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.7 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass die Vorgaben, Hinweise, Richtlinien und Bedingungen in den technischen Hinweisen, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und sonstigen Unterlagen der einzelnen Liefergegenstände befolgt werden.

7.8 Immersion7 übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

7.9 Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab Ablieferung (bei Lieferungen) bzw. ab Abnahme (bei Werkleistungen). Die Verjährungsverkürzung auf ein Jahr gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel des Liefergegenstands oder der Leistung beruhen. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von Immersion7 für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Produktfehler oder soweit Immersion7 ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

7.10 Mängelansprüche für gebrauchte Liefergegenstände sind ausgeschlossen. Gebrauchte Liefergegenstände sind solche Liefergegenstände, die bereits in Betrieb, oder sonst in Benutzung waren. Die Haftung von Immersion7 nach Ziff. 9 bleibt unberührt.

8. Rechtsmängel

8.1 Immersion7 gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die von ihr erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die ihrer vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden entgegenstehen.

8.2 Soweit Dritte Rechte geltend machen, wird der Kunde Immersion7 hiervon unverzüglich unterrichten und Immersion7 sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.

8.3 Im Falle eines Rechtsmangels ist Immersion7 nach ihrer Wahl berechtigt,

8.3.1 durch geeignete Maßnahmen, die die vertragsgemäße Nutzung der Leistung beeinträchtigenden Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen; oder

8.3.2 die Leistung in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die gewährleistete Funktionalität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.

8.4 Soweit Immersion7 die Beseitigung des Rechtsmangels nach vorstehender Ziff. 8.3 binnen vom Kunden zu setzender, angemessener Frist auch im zweiten Versuch nicht gelingt, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziff. 9 nach seiner Wahl Minderung (Herab-setzung der vereinbarten Vergütung) verlangen oder, sofern der Rechtsmangel nicht nur unerheblich ist, den Vertrag kündigen.

8.5 Für die Verjährung von Ansprüchen wegen Rechtsmängeln gilt Ziff. 7.9 entsprechend.

9. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

9.1 Immersion7 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien (ein-schließlich der Übernahme eines Beschaffungsrisikos) beruhen, sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Immersion7 im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für das Erreichen des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von Immersion7 auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in diesem Fall in zwölf Monaten.

9.3 Bei Datenverlust haftet Immersion7 höchstens für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.

9.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die zwingende Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

9.5 Soweit nach diesen AGB die Haftung von Immersion7 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von Immersion7 und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

10. Produkthaftung

10.1 Der Kunde wird die Liefergegenstände nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnhinweise nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde Immersion7 im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde ist für den die Haftung auslösenden Fehler nicht verantwortlich.

10.2 Wird Immersion7 aufgrund eines Produktfehlers der Liefergegenstände zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, wird der Kunde nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die Immersion7 für erforderlich und zweckmäßig hält und Immersion7 hierbei unterstützen, insbesondere bei Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn, er ist für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche von Immersion7 bleiben unberührt.

10.3 Der Kunde wird Immersion7 unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Liefergegenstände und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen bei Durchführung der Verträge bekannt gewordenen Informationen, sowie Kenntnisse, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – z.B. technischer, betriebswirtschaftlicher oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei und deren Kunden oder anderer Partner erlangen, vertraulich zu behandeln. Weder während der Dauer, noch bis zu fünf Jahren nach Beendigung dieses Vertrags dürfen bekannt gewordene Kenntnisse ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei verwertet, genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Nutzung bekannt gewordener Informationen ist auf den für die Durchführung des Vertrags unbedingt notwendigen Gebrauch beschränkt.

11.2 Die Parteien werden die gleiche Sorgfalt im Hinblick auf den Schutz des Know Hows der jeweils anderen Partei aufwenden, wie sie sie aufwenden, um ihre eigenen vertraulichen Informationen zu schützen, jedoch in jedem Fall mindestens die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

11.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung umfasst das gesamte Know-How, einschließlich aller Dokumente, Materialien, Zeichnungen, Daten und Artikel, die sich die Parteien wechselseitig bereits zur Verfügung gestellt haben und/oder noch stellen werden.

11.4 Die Empfangende Partei ist nicht berechtigt, das Know-How für eigene Zwecke oder für die Zwecke Dritter zu nutzen. Ebenso ist es der Empfangenden Partei untersagt, für das Know-How oder Teile hiervon gewerbliche Schutzrechte anzumelden.

11.5 In den Schutzbereich einbezogen ist das durch Immersion7 im Rahmen der Ausführung eines Vertrags bzw. eines Auftrags offenbarte Know-How.

11.6 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung erfasst nicht (i) solches Know How, welches durch die Empfangende Partei unabhängig entwickelt wurde und/oder wird; (ii) Know How, welches der Empfangenden Partei von dritter Seite ohne Bruch einer Geheimhaltungsabrede zur Verfügung gestellt wird; (iii) Know How, das zum Zeitpunkt der Offenbarung öffentlich bekannt ist, oder (iv) der Öffentlichkeit nachträglich ohne Beschränkung bekannt wird, oder (v) wenn die Offenbarung aufgrund einer bestandskräftigen Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines rechtskräftigen Urteils eines zuständigen Gerichts angeordnet wird. Die hiervon betroffene Partei wird die jeweils andere Partei über eine behördliche oder gerichtliche Anordnung informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dass eine solche Anordnung ergehen könnte und über das gegenständliche Verfahren. Auf entsprechende Aufforderung wird die zur Offenbarung verpflichtete Partei der anderen Partei jegliche Ermächtigung für die Einleitung eines Verfahrens erteilen, welches diese für angemessen erachtet, um ihre Geheimhaltungsinteressen zu schützen. Die Partei, welche sich auf das Vorliegen einer der vorgenannten Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast für das Vorliegen der jeweiligen Ausnahme.

12. Datenschutz

12.1 Die durch den Kunden im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung Immersion7 mitgeteilten personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung sowie des Telemediengesetzes verwendet.

12.2 Soweit Daten nicht in anonymisierter Form durch Immer-sion7 verarbeitet werden, ist Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Werden personenbezogene Daten an Dritte im Rahmen der Vertragsdurchführung weitergeleitet, erfolgt dieses ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

12.3 Im Rahmen der Vertragsdurchführung wertet Immersion7 anonymisierte Zugriffsdaten von Partnern und/oder Kunden auf die lizenzierten Produkte zum Zwecke der Produktverbesserung und Produktweiterentwicklung aus.

12.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die bei Immersion7 gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung zu verlangen. Dies schließt Informationen über die Herkunft der Daten sowie die Empfänger, an welche Daten weitergeleitet worden sind, ein. Informationswünsche sind, unter möglichst genauer Angabe der Frage, an die Immersion7 GmbH, Hallstattstraße 16, 72766 Reutlingen, Tel.: +49 7127 209 73.00, E-Mail: datenschutz@smartperform.de, zu richten.

12.5 Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

13. Grenzüberschreitende Lieferungen, Exportkontrolle

13.1 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde gegenüber den zuständigen Behörden rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen. Auf Verlangen von Immersion7 hat der Kunde eine Endverbleibserklärung vorzulegen, die den Anforderungen der jeweils anwendbaren Bestimmungen entspricht.

13.2 Grenzüberschreitende Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen.

13.3 Verzögerungen aufgrund Exportkontrollen setzen Lieferzeiten außer Kraft.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Auf die mit Immersion7 geschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz von Immersion7. Gerichtstand ist Stuttgart. Immersion7 ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Neben diesen AGB finden die jeweils aktuellen AGB Pflege und Support für das Erbringen der Pflegeleistungen, die Lizenz und Nutzungsbedingungen, das Angebot und die Auftragsbestätigung sowie die jeweils geltende Preisliste auf das Rechtsverhältnis der Parteien Anwendung. Soweit die Parteien einen Partnervertrag geschlossen haben, gelten die Bestimmungen des Partnervertrags und etwaig darin getroffene Sondervereinbarungen ergänzend.

14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

© Immersion7- AGB Lieferungen und Leistungen
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Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Immersion7 GmbH
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Geschäftsführer: Ralph Westenburger, Marc Armbruster
Registernummer: HRB 750013 Amtsgericht Stuttgart

Die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Immersion7 GmbH (nachfolgend „Immersion7“) gelten für Unternehmer (nachfolgend „Kunde“), welche die Software von Immersion7 lizenzieren und nutzen. Stand Dezember 2020.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Immersion7 gestaltet, entwickelt und vertreibt die Softwareplattform smartPerform Pro (Content Management System mit Kioskbetrieb) zur Erstellung und dem Betrieb maßgeschneiderter Benutzeroberflächen und Funktionen. Sogenannte Apps ergänzen als eigenständige, konfigurierbare Anwendung das smartPerform Portfolio.

1.2 Der Kunde erhält von Immersion7 die Software in der bei Vertragsschluss aktuellen Version („Software“). Die Software wird dem Kunden als ausführbares Programm zur Verfügung gestellt. Nach Wahl von Immersion7 erfolgt dies (i) in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger oder (ii) zum Download durch den Kunden. In gleicher Form wird dem Kunden die dazugehörige digitale Anwenderdokumentation („Dokumentation“) in englischer Sprache (nachfolgend gemeinsam „Vertragsgegenstand“) zu diesen Bedingungen überlassen.

1.3 Software i.S. dieser Bedingungen bezeichnet sowohl solche Softwarebestandteile, an denen Immersion7 alle Rechte innehat, insbesondere, aber nicht abschließend, das Urheberrecht und die uneingeschränkten Verwertungsrechte, als auch solche Softwarebestandteile, welche durch Immersion7 vertrieben werden, einschließlich der Dokumentation und aller Updates, die durch den Kunden über Immersion7 bezogen werden.

1.4 Proprietäre Software bezeichnet die Softwarebestandteile, an denen Immersion7 oder Partner von Immersion7 alle Rechte innehaben, also solche Bestandteile, die weder freie Software sind, noch zu Open-Source-Software zählen.

1.5 Soweit die Software mit einer physischen Sicherheitsvorrichtung („Dongle“) ausgeliefert wird, darf sie nur gemeinsam mit dem Dongle genutzt werden.

1.6 Proprietäre Software wird in ausführbarer Formausgeliefert. Der Quellcode (Source Code) ist nicht Vertragsgegenstand.

1.7 Soweit der Kunde durch Immersion7 unter Ms-PL und LGPLv2 lizenzierten Code in Form von Binärdateien erhält, kann er hierfür eine Kopie des Quellcodes entsprechend der jeweils geltenden Bestimmungen für diese Open-Source-Produkte über Immersion7 anfordern. Der schriftlichen Anfrage sind folgende Angaben beizufügen: Versionsnummer der lizenzierten Software, Name des Kunden, Post- und E-Mail-Adresse des Kunden. Es steht Immersion7 frei, eine Gebühr für die physikalischen Medien zu erheben. Immersion7 wird den Kunden hierüber vor Versenden des Mediums informieren. Die Anfrage des Kunden hat innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der letzten Lieferung der Software zu erfolgen.

1.8 Nicht Gegenstand des Lizenz- und Nutzungsvertrags sind etwaige Leistungen im Rahmen der Installation und Anpassung der ausgelieferten Software. Für das Erbringen dieser Leistungen sind gesonderte Vereinbarungen zwischen den Parteien zu treffen.

1.9 Die Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich aus der bei Vertragsschluss vorliegenden Leistungsbeschreibung und der überlassenen Dokumentation. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet.

2. Nutzungsrechte, Nutzungsdauer

2.1 Softwarekauf

2.1.1 Immersion7 räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an einer Einzelplatzversion ein. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation, das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der Software sowie das Speichern im Arbeitsspeicher des Rechners, auf dem die Software installiert ist.

2.1.2 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung und des eigenen Eigentums zu den Bedingungen dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob der Vertragsgegenstand in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wurde. Gleiches gilt bei unentgeltlicher Überlassung.

2.1.3 Im Falle des Wechsels des Lizenznehmers hat der Kunde Immersion7 die Kontaktdaten des neuen Lizenznehmers mitzuteilen. Dieses insbesondere auch, um Immersion7 in die Lage zu versetzen, zukünftige Supportleistungen zu erbringen.

2.2 Softwaremiete

2.2.1 Immersion7 räumt dem Mieter ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Mietverhältnisses beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Vertragsgegenstand zur Einzelplatznutzung ein. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation, das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der Software sowie das Speichern im Arbeitsspeicher des Rechners, auf dem die Software installiert ist.

2.2.2 Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

2.2.3 Jede Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

2.3 Urheberrechte, Allgemeine Nutzungsbestimmungen

2.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die an der gelieferten Ware, oder dem im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Werk, insbesondere die an der Software bestehenden Urheber- und sonstigen geistigen Schutzrechte, zu beachten.

2.3.2 Soweit Immersion7 mit der Software auch Produkte fremder Hersteller (Fremdsoftware) ausliefert, verpflichtet sich der Kunde, die Fremdsoftware nur in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des Herstellers zu nutzen und im Falle ihrer Weiterveräußerung, sofern eine solche zulässig ist, dem Erwerber die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen.

2.3.3 Die Software darf ausschließlich auf der jeweils vereinbarten Anzahl von Rechnern, für die der Kunde gem. Ziff. 5 dieser Bedingungen den Kaufpreis bzw. Mietzins entrichtet hat, installiert und genutzt werden. Ist die Nutzung der Software auf einem der Rechner dem Kunden zeitweise, insbesondere wegen Störungen oder Reparaturarbeiten der Hardware nicht, oder nur eingeschränkt möglich, ist er berechtigt, die Software vorübergehend auf einem Austausch-Rechner zu installieren und zu nutzen. Bei einem dauerhaften Wechsel des Austausch-Rechners ist die Software von dem zuvor eingesetzten Rechner vollständig zu löschen. Im Falle der Mehrnutzung gilt Ziff. 5.4 dieses Vertrags.

2.3.4 Der Kunde darf die Software nur für die Abwicklung seiner internen Geschäftsvorfälle einsetzen. Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Software (z.B. im Wege des Application Service Providing) sind nur nach vorheriger, gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit Immersion7 gestattet. Die gewerbliche Weitervermietung ist untersagt.

2.3.5 Die Software ist im Standard-Auslieferungsumfang für den Einsatz in geschlossenen und gesicherten Netzwerken wie Showrooms, Tagungszentren, Verkaufsräumen oder auch einem Unternehmenscampus vorgesehen. Soweit der Kunde die Software für Darstellungen im öffentlichen Raum und/oder außerhalb gesicherter Netzwerke nutzt, erfolgt dies auf eigene Haftung. Die hierbei durch den Kunden eingesetzten Systeme sind in einer Weise zu sichern, dass ein unbefugter Zugriff Dritter auf die Systeme verhindert wird. Der Kunde haftet vollumfänglich für etwaige Schäden, die Dritten und/oder Immersion7 in Folge des Zugriffs unbefugter Dritter auf seine Systeme und die Software entstehen.

2.3.6 Der Kunde ist zu Änderungen der Software nur insoweit befugt, als dies zur Fehlerbeseitigung erforderlich ist.

2.3.7 Der Kunde ist nur dann zum Dekompilieren der Software in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt, wenn Immersion7 nach schriftlicher Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um die geschuldete Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.

2.3.8 Überlässt Immersion7 dem Kunden im Rahmen der Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z.B. Patches oder Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstands (z.B. Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegenstände (,,Altsoftware“) ersetzen, unterliegt auch die Altsoftware diesen Bestimmungen. Stellt Immersion7 eine Neuauflage der Software zur Verfügung, erlöschen in Bezug auf früher ausgelieferte Versionen der Software die Befugnisse des Kunden nach diesen Bestimmungen, auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von Immersion7, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu räumt Immersion7 dem Kunden eine einmonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände parallel genutzt werden dürfen. Dieses setzt die bisherige Vertragstreue des Kunden voraus.

2.3.9 Eine Vervielfältigung der Dokumentation ist vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 2.3.5 nicht gestattet. Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Dokumentation ist gestattet, soweit die Dokumentation in die Software integriert, und der Kunde zur Vervielfältigung der Software berechtigt ist.

2.3.10 Soweit nicht vertraglich oder gesetzlich geschuldet, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Kunden angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich Immersion7 zu. Das Eigentum des Kunden an den Datenträgern angefertigter Kopien bleibt hiervon unberührt.

2.3.11 Soweit die Software Open-Source-Komponenten enthält, ist der Kunde berechtigt, auch diese in dem oben näher definierten Umfang zu nutzen. Der Kunde kann an Open-Source-Komponenten ggf. weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben. Hierzu sind gesonderte Lizenzverträge mit den jeweiligen Rechteinhabern zu schließen.

2.3.12 Soweit proprietäre Software mit Programmbibliotheken verlinkt ist, die unter einer GNU General Public License (GPL) lizenziert sind, ist der Kunde berechtigt, diese proprietären Softwarekomponenten zu analysieren und zu reengineeren, um die unter LGPL lizenzierten Programmbibliotheken zu bearbeiten und Fehler der proprietären Software beheben zu können. Eine Weitergabe der dadurch gewonnenen Informationen ist dem Kunden nicht gestattet. Eine Liste der proprietären Software, die mit unter LGPL lizenzierten Programmbibliotheken verlinkt ist, ist in einer Anlage der Dokumentation beigefügt.

2.3.13 Bei der individuellen Erstellung von Software im Kundenauftrag oder der Vornahme individueller Anpassungsprogrammierungen (Individualsoftware) erhält der Kunde, sofern im Einzelfall nicht schriftlich abweichend vereinbart, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Leistungsergebnis. Im Übrigen finden für die Nutzung der Individualsoftware die Lizenz- und Nutzungsbedingungen für den Software-Kauf Anwendung.

3. Demolizenz der Software

3.1 Immersion7 bietet die Software zur vorübergehenden Nutzung als Demolizenz an. Die jeweils aktuellen Konditionen für die Nutzung der Demolizenz ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3.2 Der Nutzer hat die Demolizenz selbst auf einem Rechner zu installieren.

3.3 Die Demolizenz dient ausschließlich dem Testen der Software und ihrer Funktionen an einem Einzelplatz. Weiter sind Präsentationen mit dem Zweck, die Leistungen der Software und mit ihr erstellte Anwendungen zu präsentieren, zulässig. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Software, insbesondere (i) die Herstellung von Präsentationen soweit dieses nicht zu Test- oder Demozwecken erfolgt, (ii) der Betrieb der Software in einem Rechenzentrum, (iii) das vorübergehende zur Verfügung stellen der Software z.B. im Wege des Application Service Providing, (iv) zu Schulungszwecken, oder zu sonstigen, kommerziellen und nicht-kommerziellen Anwendungen, welche nicht dem vorübergehenden Testen der Software dienen, sind nicht gestattet. Ebenso ist eine Vervielfältigung der Demolizenz, einschließlich der Anwendungsdokumentation nicht gestattet.

3.4 Die Nutzungsdauer ist beschränkt auf den zeitlichen Umfang, der für einen Test der Software erforderlich und angemessen ist. Immersion7 steht es frei, dem Nutzer einer Demolizenz jederzeit und mit sofortiger Wirkung deren weitere Nutzung zu untersagen.

3.5 Mit Beendigung der Nutzungsberechtigung ist der Nutzer verpflichtet, die Demolizenz von seinen Systemen zu löschen und etwaig von Immersion7 im Rahmen der Testphase erhaltenen Unterlagen und Informationen vollständig herauszugeben. Das Anfertigen von Kopien überlassener Software und Materialien ist nicht gestattet.

3.6 Immersion7 haftet bei unentgeltlich überlassener Software nur für Sach- und Rechtsmängel, soweit diese arglistig verschwiegen worden sind. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

3.7 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

3.8 Soweit in vorstehenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten im Übrigen auch für die Überlassung von Demolizenzen die Bestimmungen dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

3.9 Entscheidet sich der Nutzer nach dem Abschluss der Testphase zum Kauf oder zur Miete der Software, finden die sich aus der Auftragsbestätigung sowie den jeweils aktuellen Lizenz- und Nutzungsbedingungen ergebenden Bedingungen Anwendung.

4. Nutzungsbedingungen für Beispielanwendungen

4.1 Beispielanwendungen enthalten Medieninhalte, deren alleinige Nutzungsrechte ausschließlich Immersion 7 zustehen. Die Nutzung der jeweiligen Medieninhalte, gleich ob einzeln oder im Rahmen der kommerziellen Verbreitung der Medieninhalte, ist ausschließlich im Zusammenhang mit der Vermarktung von smartPerform gestattet, nicht jedoch zur eigenständigen Nutzung oder unabhängig von unserer Anwendung.

4.2 Soweit Beispielanwendungen als Vorlage für individuelle Kundenprojekte eingesetzt werden, müssen alle Grafiken, Medieninhalte und Lizenzierungen für Drittkomponenten gelöscht und durch die jeweils relevanten Kundeninhalte ersetzt werden.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für den Vertragsgegenstand ergibt sich, soweit im Bestellformular oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt wurde, aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von Immersion7.

5.2 Erwirbt der Kunde den Vertragsgegenstand , ist der Kaufpreis fällig bei Rechnungsstellung.

5.3 Mietet der Kunde den Vertragsgegenstand an, ist der Mietzins bei kurzfristigen Mietverhältnissen (bis 30 Tage) fällig zu Beginn der Laufzeit des Mietvertrags für die gesamte Vertragslaufzeit. Bei langfristigen Mietverhältnissen treffen die Parteien gesonderte Vereinbarungen.

5.4 Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Immersion7 zu einer über die vereinbarte Nutzung hinausgehenden Nutzung des Vertragsgegenstands berechtigt. Für den Zeitraum der weitergehenden Nutzung ohne Vereinbarung erweiterter Nutzungsrechte bzw. bis zum Einstellen der weitergehenden Nutzung ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der jeweils geltenden Preisliste von Immersion7 zu zahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zu Grunde gelegt.

5.5 Alle Entgelte und Vergütungen verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.6 Die Entgelte für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei körperlichem Versand nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, Immersion7 die für Lieferungen anfallenden, angemessenen Aufwendungen zu erstatten. Bei Bereitstellung zum Abruf über das Netz trägt Immersion7 die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen, der Kunde trägt die Kosten für den Abruf.

6. Schutz von Software und Anwendungsdokumentation

6.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen von Immersion7 zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung des Vertragsgegenstands zu übernehmen.

6.2 Gibt der Kunde Datenträger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, (i) an Dritte ab, ohne dass eine Weitergabe i.S.v. Ziff. 2.1.2 dieser Bedingungen vorliegt oder (ii) gibt er den unmittelbaren Besitz hieran auf, hat er dafür Sorge zu tragen, dass zuvor die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig und dauerhaft gelöscht werden.

6.3 In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Nachlieferung) ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Vertragsgegenstände unverzüglich herauszugeben und sämtliche Kopien hiervon unwiederbringlich zu löschen. Der Kunde versichert dieses schriftlich gegenüber Immersion7.

7. Mitwirkungs- und Informationspflichten

7.1 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

7.2 Die Einrichtung einer geeigneten und funktionsfähigen, sowie auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände obliegt ausschließlich dem Kunden.

8. Sach- und Rechtsmängel

8.1 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Abschluss eines Kaufvertrags

8.1.1 Der Kunde hat seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachzukommen. Er hat Immersion7 etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs nicht erkennbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung der Mängel, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die Vertragsgegenstände als genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde von Immersion7 arglistig verschwiegen.

8.1.2 Der Kunde hat im Falle eines mangelhaften Vertragsgegenstands Immersion7 zunächst Gelegenheit nach Wahl von Immersion7 zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung zu geben. Soweit Immersion7 Nachbesserung wählt, hat der Kunde unter Setzen einer angemessenen Frist zwei Versuche zur Beseitigung des Mangels einzuräumen, soweit ihm dieses nicht unzumutbar ist, Immersion7 die Nachbesserung verweigert oder diese nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgeführt wird. Der Kunde ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Gegenleistung zu mindern. Im Falle lediglich unwesentlicher Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.

8.1.3 Die Haftung von Immersion7 erlischt, soweit der Kunde ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Immersion7 Änderungen an den Vertragsgegenständen vornimmt und der Mangel auf diesen Änderungen beruht.

8.1.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, außer dem Recht auf Schadensersatz, beträgt 12 Monate. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Immersion7, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S.v. § 438 Abs. 1 Nr. 1(a) BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Abschluss eines Mietvertrags

8.2.1 Immersion7 ist verpflichtet, Mängel an dem Vertragsgegenstand zu beheben. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von Immersion7 durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2.2 Eine Kündigung durch den Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Immersion7 ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese endgültig fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Immersion7 verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

8.2.3 Die Haftung von Immersion7 erlischt, soweit der Kunde ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit Immersion7 Änderungen an den Vertragsgegenständen vornimmt und der Mangel auf diesen Änderungen beruht. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

8.3 Bei Rechtsmängeln leistet Immersion7 zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft Immersion7 nach seiner Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.

8.4 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Immersion7 unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt Immersion7 hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen.

9. Haftung

9.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 9.3 wird die Haftung von Immersion7 für durch sie oder ihre Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden wie folgt beschränkt:

9.1.1 Immersion7 haftet der Höhe nach begrenzt für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis, wobei der Begriff der wesentlichen Pflichten solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Immersion7 haftet nicht für die einfach fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

9.1.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

9.2 Die Haftung für Datenverluste ist der Höhe nach beschränkt auf den Schaden, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Für die Sicherung der Daten ist vorbehaltlich einer entgegenstehenden ausdrücklichen Vereinbarung alleine der Kunde verantwortlich.

9.3 Soweit der Kunde den Vertragsgegenstand mietet, ist die verschuldensunabhängige Haftung von Immersion7 nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ausgeschlossen.

9.4 Im Übrigen haften die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Datenschutz

10.1 Die durch den Kunden im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung Immersion7 mitgeteilten personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung sowie des Telemediengesetzes verwendet.

10.2 Im Rahmen der Vertragsdurchführung wertet Immersion7 anonymisierte Zugriffsdaten von Partnern und/oder Kunden auf die lizenzierten Produkte zum Zwecke der Produktverbesserung und Produktweiterentwicklung aus.

10.3 Soweit Daten nicht in anonymisierter Form durch Immersion7 verarbeitet werden, ist Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Werden personenbezogene Daten an Dritte im Rahmen der Vertragsdurchführung weitergeleitet werden, erfolgt dieses ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

10.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine bei Immersion7 gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung zu verlangen. Dies schließt die Herkunft der Daten sowie die Empfänger, an welche Daten weitergeleitet worden sind, ein. Informationswünsche sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an die Immersion7 GmbH, Hallstattstraße 16, 72766 Reutlingen, Tel.: +49 7127 209 73.00, E-Mail: datenschutz@smartperform.de, zu richten.

10.5 Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle einschlägigen Exportgesetze und -vorschriften Deutschlands, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie anderer, für den jeweiligen Einsatzort anwendbare Export- und Importgesetz einzuhalten. Für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen haftet ausschließlich der Kunde.

11.2 Soweit in vorstehenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten sind, gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von Immersion7, für gebuchte Pflegeleistungen die AGB Pflege und Support sowie, im Falle des Abschlusses eines Partnervertrags dessen Bestimmungen, einschließlich darin etwaig getroffener Sondervereinbarungen. Diese finden Sie in der jeweils aktuellen Version online unter www.smartperform.de.

© Immersion7- Lizenz- und Nutzungsbedingungen
* * * * *

Allgemeine Softwarepflege- & Supportbedingungen

Immersion7 GmbH
Hallstattstraße 16
72766 Reutlingen
Tel.: +49 (0) 7172 209.00
Fax: +49 (0) 7127 20973.01
E-Mail: info@smartperform.de
Internet: www.smartperform.de
Geschäftsführer: Ralph Westenburger, Marc Armbruster
Registernummer: HRB 750013 Amtsgericht Stuttgart

Die nachfolgenden Allgemeinen Softwarepflege- & Supportbedingungen (nachfolgend „AGB Pflege und Support“) der Immersion7 GmbH (nachfolgend „Immersion7“) gelten für Unternehmer (nachfolgend „Kunde“), welche Softwarepflege- & Supportleistungen für die Software von Immersion7 beauftragen. Stand Dezember 2020.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Immersion7 bietet ihren Vertragspartnern auf Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen („AGB“) sowie den Lizenz- und Nutzungsbedingungen die im Folgenden näher beschriebenen Pflegeleistungen für die von Immersion7 entwickelte und hergestellte Standard-Software smartPerform (smartPerform Pro und Produkte auf Basis des smartPerform App-Viewers im Segment smartPerform Applications, nachfolgend zusammenfassend „Software“), an.

1.2 Die Softwarepflege- und Supportleistungen („Pflegeleistungen“) werden für Vertriebspartner und Endkunden erbracht, welche entweder unmittelbar mit Immersion7, oder aber mit ihrem jeweiligen Vertragspartner, welcher ein zertifizierter Partner von Immersion7 ist, einen Softwarepflege- und Supportvertrag („Supportvertrag“) geschlossen haben.

1.3 Vertragspartner“ im Sinne dieser AGB Pflege und Support ist (i) ein Vertriebspartner von Immersion7, welcher aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Partnervertrags die Software selbst nutzt, oder gegenüber eigenen Endkunden vertreibt, und bzgl. der jeweils lizenzierten Software einen Supportvertrag mit Immersion7 geschlossen hat; oder (ii) der Endkunde eines Partners oder von Immersion7, welcher gegenüber Immersion7 durch einen Power User gem. Ziff. 2.6 vertreten wird, und welcher einen Supportvertrag mit Immersion7 direkt, oder über einen Vertriebspartner geschlossen hat.

1.4 Die genaue Bezeichnung der jeweils vertragsgegenständlichen Softwareversion, für welche Pflegeleistungen nach diesen Bedingungen erbracht werden, ergibt sich aus dem der Lieferung von Immersion7 für die jeweilige Softwarelizenz beigefügten Lizenzschein.

1.5 Die durch Immersion7 jeweils angebotenen Pflegeleistungen für die Software und deren Konditionen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

1.6 Die durch Immersion7 für die durch den Endkunden lizenzierte Software zu erbringenden Pflegeleistungen ergeben sich aus dem Softwarepflegeschein. Der Vertragspartner erhält den Softwarepflegeschein bei Abschluss eines Supportvertrags; Aktualisierungen des Softwarepflegescheins werden jeweils bei Änderung der Pflegeleistungen an den Vertragspartner versendet.

1.7 Die von Immersion7 für die durch einen Endkunden lizenzierte Software angebotenen Pflegeleistungen beziehen sich stets auf den gesamten Lizenzbestand des Endkunden; sie können daher auch nur insgesamt für den Lizenzbestand eines Endkunden abgekündigt werden.

1.8 Soweit Immersion7 für die Software eines Endkunden des Vertragspartners Pflegeleistungen erbringt, erfolgt die Beauftragung von Immersion7 unmittelbar durch den Vertragspartner. Erbringt Immersion7 Pflegeleistungen für einen durch einen Power User vertretenen Endanwender bzw. Endkunden, kann der Vertragsschluss für Pflegeleistungen auf Wunsch auch unmittelbar zwischen dem Endkunden und Immersion7 erfolgen.

1.9 Diese AGB Pflege und Support gelten auch für spätere Versionen der Software, die dem Vertragspartner von Immersion7 im Rahmen der Update & Upgrade Services nach Ziff. 3.1 überlassen werden, sofern nicht bei Überlassung der jeweils aktuellen Version abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1.10 Nach Freigabe einer neuen Softwareversion werden die Pflegeleistungen für die jeweilige Vorgängerversion noch für einen Zeitraum von sechs Monaten aufrechterhalten.

2. Support Service

2.1 Im Rahmen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen gem. dem geschlossenen Supportvertrag werden nach Meldung durch den vorgelagerten Support (siehe Ziff. 2.6) des Vertragspartners durch Immersion7 freigegebene Störungen bearbeitet, die im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Endanwender auftreten.

2.2 Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Programmdokumentation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die vertragsgemäße Nutzung der Software nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

2.3 Immersion7 verpflichtet sich, im Rahmen des Supports zur Eingrenzung der Störungsursache, zur Störungsdiagnose sowie zur Beseitigung der Störung oder, soweit letzteres mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software durch Aufzeigen einer Umgehungslösung eine zeitnahe Lösung der aufgetretenen Störung anzubieten.

2.4 Im Rahmen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen im Supportvertrag bietet Immersion7 geschulten Gestaltern von smartPerform Anwendungsprojekten bei Vertragspartnern, deren Endkunden oder Bevollmächtigten Unterstützung bei Fragen zur Anwendung / Handhabung während des Betriebes von smartPerform, sowie bei Fragen zur Erstellung und Bearbeitung einer smartPerform Anwendung an. Ist die jeweilige smartPerform Anwendung Immersion7 nicht bekannt, ist hierfür zunächst eine kostenpflichtige Einarbeitung in das jeweilige Projekt zu den dann geltenden Vergütungssätzen von Immersion7 zu beauftragen.

2.5 Im Rahmen der jeweils gebuchten Pflegeleistung gem. Auftragsbestätigung ist der Vertragspartner berechtigt, die entsprechend definierte Anzahl an Anfragen an Immersion7 ohne weitere Vergütung zu richten. Diese werden in sogenannten Tickets von Immersion7 verwaltet. Dem Vertragspartner wird mitgeteilt, sobald ein Ticket aufgrund einer Anfrage eröffnet wurde und wann dieses wieder geschlossen wird.

2.6 Ein Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter können als vorgelagerte Support Stufe (z.B. 2nd/1st Level Support) qualifiziert werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Mitarbeiter des Vertragspartners oder sein Bevollmächtigter als sogenannter zertifizierter Power User („Power User“) qualifiziert wird. Dieses setzt die erfolgreiche Teilnahme an den von Immersion7 hierfür angebotenen Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen voraus. Die Kommunikation von und mit Immersion7 im Rahmen des vorgelagerten Supports erfolgt ausschließlich über zertifizierte Power User.

2.7 Das Immersion7 Support Service Center kann unter den in der Auftragsbestätigung oder im Internet veröffentlichten Kontaktdaten durch den Power User erreicht werden. Die jeweiligen Servicezeiten von Immersion7 werden im Internet veröffentlicht. Maßnahmen außerhalb dieser Servicezeiten erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung im Einzelfall und sind gesondert zu vergüten.

2.8 Die Reaktionszeiten, innerhalb derer ein Mitarbeiter aus dem Support Service Center von Immersion7 die Bearbeitung des gemeldeten Vorfalls aufnimmt, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Bearbeitung gemeldeter Störungen erfolgt entweder telefonisch, per E-Mail, durch Remote-Access oder, soweit erforderlich, durch Tätigkeit vor Ort beim Vertragspartner oder dessen Endkunden. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen können hierbei zusätzliche Kosten gem. den jeweils geltenden Vergütungssätzen entstehen.

3. Update, Upgrade, Release Service

3.1 Im Rahmen des Update-, Upgrade- und Release Service stellt Immersion7 dem Vertragspartner neue Programmversionen der Software sowie der dazugehörigen Programmdokumentation per Download zur Selbstinstallation zur Verfügung. Voraussetzung für den Einsatz aktueller Updates, Upgrades oder Releases ist, dass der Endkunde die jeweils aktuellsten Versionen der bei ihm eingesetzten Einsatzumgebung (Hardware, Betriebssystem, Drittsoftware, etc.) bereithält.

3.2 Updates sind geringfügige funktionale Erweiterungen und Mängelbehebungen. Diese werden in der Versionierung der Software durch eine Änderung der letzten 4 Ziffern nach dem letzten Punkt gekennzeichnet.

3.3 Upgrades sind neue Programmversionen, die auch Mängelbehebungen beinhalten können, insbesondere aber funktionale Erweiterungen der Software. Ein Upgrade wird in der Versionierung der Software durch eine Änderung der vorletzten Stelle gekennzeichnet.

3.4 Releases sind Upgrades, die eine erhebliche Erweiterung des funktionalen Umfangs der Software beinhalten. Die ersten beiden Stellen, getrennt durch einen Punkt, definieren die Release-Nummer. Immersion7 behält sich vor, Releases als Major Releases zu veröffentlichen.
Beispiel:
Format Versionierung: Release.Release.Upgrade.Update
Beispiel: Ausgeliefert wird die Version 2020.2.2.6304
• Die Version 2020.2.2.6305 ist ein Update
• Die Version 2020.2.3.xxxx ist ein Upgrade
• Die Version 2020.3.xx.xxxx ist ein Release

3.5 Hinsichtlich der Rechte zur Nutzung der dem Vertragspartner im Rahmen des Update-, Upgrade- oder Release Service überlassenen neuen Softwareversionen gelten die der ursprünglich überlassenen Softwareversion zugrundeliegenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Immersion7. Die Gewährleistung und Haftung von Immersion7 für neue Softwareversionen richtet sich nach den AGB sowie nach den jeweils geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

4. Nicht enthaltene Leistungen

4.1 Eine Verpflichtung von Immersion7 zum Erbringen von Pflegeleistungen nach diesen Bedingungen besteht nicht:

4.1.1 außerhalb der angegebenen Zeiten für Support Services;

4.1.2 bei einer Nutzung der Software entgegen den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen;

4.1.3 bei nicht genehmigten Änderungen der Software durch den Vertragspartner oder eines hierzu nicht autorisierten Dritten;

4.1.4 bei Störungen der Software, die durch Anwendungsfehler seitens des Vertragspartners oder Dritter verursacht worden sind und die bei sorgfältiger Hinzuziehung der Programmdokumentation hätten vermieden werden können;

4.1.5 bei Störungen der Software aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, nicht durch Immersion7 zu vertretenen Ereignissen;

4.1.6 bei Störungen der Software, die auf Fehlern oder dem Einsatz nicht durch Immersion 7 freigegebener Versionen der Hardware, des Betriebssystems oder anderer Computerprogramme beruhen;

4.1.7 bei der Wiederherstellung von Datenbeständen, die vom Vertragspartner oder Dritten entgegen den Bestimmungen der AGB sowie der Lizenz-und Nutzungsbedingungen nicht ausreichend gegen Verlust gesichert wurden.

4.2 Nicht im Pflegeumfang enthalten ist ferner die Installation der Software und der im Rahmen des Update-, Upgrade- oder Release Service überlassenen neuen Programmversionen auf dem System des Vertragspartners oder Dritter, die Durchführung von Releasewechseln, die Vornahme etwaig erforderlicher Anpassungsprogrammierungen sowie die Schulung von Mitarbeitern des Vertragspartners oder Dritter. Solche Leistungen kann Immersion7 auf Anfrage des Vertragspartners gegen gesonderte Vergütung erbringen.

4.3 Der Vertragspartner wird Immersion7 etwaige Änderungen des Installationsorts der Software oder Änderungen eines registrierten Power Users unaufgefordert mitteilen. Zusätzliche Aufwendungen von Immersion7 im Rahmen des Erbringens der Pflegeleistungen, die aus der Änderung des Installationsorts oder des Ansprechpartners resultieren, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

5.1 Bei Mitteilungen an das Support Service Center stellt der Vertragspartner Immersion7 alle verfügbaren Störungsberichte, Systemprotokolle, Logfiles, Zwischen- und Testergebnisse, sowie alle anderen, zur Analyse und Bearbeitung aufgetretener Störung erforderlichen Unterlagen und Informationen unaufgefordert und unverzüglich zur Verfügung. Weiter stellt der Vertragspartner Immersion7 den Lizenz-Aktivierungscode sowie gegebenenfalls die Hardware-IDs der betroffenen Systeme zur Verfügung. Erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen und einer nachvollziehbaren Beschreibung der Störung i.S.v. Ziff. 5.2 beginnt die vertraglich definierte Reaktionszeit.

5.2 Eine Meldung muss so beschrieben sein, dass der betreffende Vorgang reproduzierbar ist. Nimmt Immersion7 auf Anforderung des Vertragspartners eine Störungsanalyse vor und stellt sich heraus, dass tatsächlich keine Störung vorliegt, zu deren Beseitigung Immersion7 nach Maßgabe dieser AGB Pflege und Support verpflichtet ist, kann Immersion7 dem Vertragspartner den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der jeweils geltenden Vergütungssätze von Immersion7 in Rechnung stellen.

5.3 Der Vertragspartner gestattet Immersion7 und ihren Mitarbeitern zum Erbringen der Pflegeleistungen, insbesondere im Rahmen eines Support Services, ungehinderten Zugang zur Software, Hardware und dem Betriebssystem des Vertragspartners bzw. des Endkunden. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, Immersion7 im Störungsfall eine geeignete Infrastruktur für den Remote-Access zur Software zur Verfügung zu stellen.

5.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur regelmäßigen Datensicherung nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der sicheren Datenverarbeitung vorzunehmen. Entsprechende Regelungen sind in den zwischen einem Vertragspartner und seinen Endkunden zu schließenden Verträgen vorzusehen.

5.5 Der Vertragspartner erbringt vorgenannte Mitwirkungspflichten ohne gesonderte Berechnung.

6. Vergütung

6.1 Das Entgelt für die nach diesen Pflegebedingungen zu erbringenden Pflegeleistungen für Kauf-, Mietkauf- oder Mietlizenzen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

6.2 Bei Abschluss eines Supportvertrags werden die Pflegegebühren erstmals nach Abschluss des Vertrags entsprechend anteilig bis zum Ende des laufenden Kalenderjahrs in Rechnung gestellt. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahrs und für jedes weitere Kalenderjahr werden die Pflegegebühren jeweils zu Beginn eines Jahres für das laufende Jahr in Rechnung gestellt. Soweit der Supportvertrag während des laufenden Jahres gekündigt wird, erhält der Vertragspartner zum Ende der Laufzeit eine Gutschrift über zu viel bezahlte Pflegegebühren. Die fristgerechte Zahlung der Pflegegebühren ist Voraussetzung für das Erbringen der Pflegeleistungen in dem jeweiligen Vertragsjahr.

6.3 Soweit der Vertragspartner und/oder ein Endkunde Pflegeleistungen nicht bereits zum Zeitpunkt der Abnahme der Software im Rahmen der Erstinstallation bzw. mit Aufnahme der Nutzung der Software beauftragt, sind bei einer erst späteren Beauftragung von Pflegeleistungen die Pflegegebühren rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Erstinstallation zu zahlen, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart.

6.4 Bei Nutzungserweiterungen durch Erwerb weiterer Lizenzen während der Dauer der Pflegevereinbarung erhöhen sich die jährlichen Pflegegebühren entsprechend der dann geltenden Preisliste, soweit nicht abweichend vereinbart. Die erhöhten Pflegegebühren sind mit Lieferung der zusätzlichen Lizenzen zu entrichten.

6.5 Immersion7 ist berechtigt, die jährlichen Pflegegebühren mit einer Ankündigungsfrist von vier Monaten zum Beginn eines Vertragsjahrs, erstmals zum Ablauf der im Lizenzschein ausgewiesenen Mindestlaufzeit, zum Ausgleich von Lohn- und sonstigen Kostensteigerungen, bzw. im Rahmen der allgemeinen Erhöhung der Lizenz-und Pflegepreise für die Software anzupassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 % hat der Vertragspartner das Recht, den Supportvertrag außerordentlich zu kündigen.

6.6 Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten im Übrigen bezüglich der Abrechnung und Zahlung der jährlichen Pflegegebühren die Bestimmungen der AGB.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Der Supportvertrag beginnt mit Versenden der Auftragsbestätigung an den Vertragspartner. Die Pflegegebühren werden ab Abnahme der Erstinstallation der Software, spätestens jedoch mit Aufnahme der Nutzung der Software berechnet. Im Falle einer Beauftragung von Pflegeleistungen für die Software zu einem späteren Zeitpunkt gilt bzgl. der geschuldeten Vergütung Ziff. 6.3.

7.2 Die Verpflichtung von Immersion7 zum Erbringen der vertragsgegenständlichen Leistungen beginnt mit dem in dem Softwarepflegeschein von Immersion7 ausgewiesenen Datum des Vertragsbeginns, jedoch nicht vor Bezahlung der vertraglich vereinbarten Gebühren.

7.3 Die Vertragslaufzeit für die jeweiligen Pflegeleistungen ergibt sich aus dem Supportvertrag („Mindestlaufzeit“). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit um je ein Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Während der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums kann die Pflegevereinbarung von keiner der Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

7.4 Eine Teilkündigung der Pflegevereinbarung im Hinblick auf Teile des Lizenzbestands eines Kunden des Vertragspartners ist nicht möglich. Auf Ziff. 1.7 wird verwiesen.

7.5 Der Supportvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die dem Vertragspartner für die zu pflegende Software eingeräumte Lizenz nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen endet. In diesem Fall ist Immersion7 nicht zur Erstattung bereits entrichteter Pflegegebühren für Zeiträume bis zur Beendigung verpflichtet.

7.6 Das Recht zur Kündigung des Supportvertrags aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7.7 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Immersion7 ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Teile der Pflegeleistungen durch, oder mit Hilfe von Drittunternehmen zu erbringen bzw. erbringen zu lassen.

8.2 Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Vertragspartner auf Dritte ist ohne die vorherige Zustimmung von Immersion7 nicht rechtswirksam.

8.3 Neben diesen AGB Pflege und Support gelten für das Erbringen der Pflegeleistungen und das Rechtsverhältnis der Parteien die jeweils aktuellen AGB, die Lizenz und Nutzungsbedingungen, das Angebot und die Auftragsbestätigung sowie die jeweils geltende Preisliste. Soweit die Parteien einen Partnervertrag geschlossen haben, gelten die Bestimmungen des Partnervertrags und etwaig darin getroffene Sondervereinbarungen ergänzend.

© Immersion7- AGB Pflege und Support
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Allgemeine Partnerbedingungen

Immersion7 GmbH
Hallstattstraße 16
72766 Reutlingen
Tel.: +49 (0) 7172 209.00
Fax: +49 (0) 7127 20973.01
E-Mail: info@smartperform.de
Internet: www.smartperform.de
Geschäftsführer: Ralph Westenburger, Marc Armbruster
Registernummer: HRB 750013 Amtsgericht Stuttgart

Die nachfolgenden Allgemeinen Partnerbedingungen der Immersion7 GmbH (nachfolgend „Immersion7“) gelten für Unternehmer (nachfolgend „Partner“), welche die Produkte und Leistungen von Immersion7 vertreiben und Leistungen an diesen erbringen. Stand Dezember 2020.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Immersion7 ist Anbieter und Hersteller der Software smartPerform Pro (Software), welche der Erstellung und dem Betrieb maßgeschneiderter Benutzeroberflächen und Funktionen dient. Sogenannte Apps ergänzen als eigenständige, konfigurierbare Anwendung das smartPerform Portfolio

1.2 Der Partner verfügt über die Erfahrung und Kontakte sowie das erforderlich technische Know-How, um die Software entsprechend seinem Partnerstatus und gem. diesen Allgemeinen Partnerbestimmungen (nachfolgend „AGB Partner“), einer etwaig übermittelten Auftragsbestätigung und/oder einer zwischen den Parteien geschlossenen individuellen Partnervereinbarung und diese ergänzende Anlagen in der jeweils aktuellen Version (nachfolgend zusammenfassend „Partnervertrag“) erfolgreich zu vermarkten, bei seinen Kunden zu implementieren, anzupassen sowie Pflegeleistungen hieran zu erbringen oder zu vermitteln.

2. Vertriebsrechte des Partners

2.1 Immersion7 räumt dem Partner während der Dauer des Vertrags das nicht exklusive, zeitlich beschränkte, räumlich auf das Vertragsgebiet beschränkte Rechte ein, die im Partnervertrag näher definierte Software zu vertreiben und entsprechend den Bedingungen der AGB Partner sowie der Nutzungs- und Lizenzbestimmungen zu parametrisieren.

2.2 Die Vertriebsrechte gem. Ziff. 2.1 beziehen sich auf die jeweils aktuelle und für den Partner durch Immersion7 freigegebene Softwareversion.

2.3 Der Partner verpflichtet sich, die Software nach besten Kräften und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vermarkten, sie an Endkunden zu verkaufen oder zu vermieten, und, soweit erforderlich

2.3.1 individuelle Anpassungen der Software gemäß den Kundenanforderungen durch Konfiguration im Sinne von Parametrisierung der Software vorzunehmen (d. h. ohne Eingriffe in den Maschinencode der Software);

2.3.2 zusätzliche Serviceleistungen für die Software der Endkunden zu erbringen, wie beispielsweise die Installation der Software beim Endkunden oder Schulung der EndkundenAnwender;

2.3.3 den First- oder auch den Second-Level-Support für die Software beim Endkunden zu erbringen; sowie

2.3.4 Updates und Upgrades der Software bereitzustellen, soweit der Endkunde für die Software einen Softwarepflege- und Supportvertrag abgeschlossen hat.

2.4 Für die Zwecke des Partnervertrags räumt Immersion7 dem Partner das Recht ein, mit seinen Endkunden (i) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen Kaufvertrag über die durch den Partner von Immersion7 erworbene Software zur Überlassung auf Dauer zu schließen; oder (ii) einen Mietvertrag bzgl. der durch ihn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Immersion7 angemieteten Software zur Nutzung auf Zeit zu schließen; und (iii) die Software des Endkunden nach dessen Anforderungen anzupassen.

2.5 Ob die Software dem Verkauf oder der Vermietung an Endkunden dient, ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von Immersion7.

2.6 Soweit der Partner die Software für eigene Zwecke, oder für die wecke des Vertriebs erworben hat, dürfen Kopien der Software, Lizenzcodes und SoftwareDongles nicht zum Zwecke der Vermietung an Endkunden genutzt werden.

2.7 Durch den Partner von Immersion7 gemietete Software verbleiben im Eigentum von Immersion7 und dürfen ausschließlich zum Zwecke der Weitervermietung, nicht jedoch zum Verkauf an Dritte genutzt werden.

2.8 Soweit der Partner die Software im Wege des Application Service Providing (ASP) anbietet, oder zur gleichzeitigen Nutzung von mehreren Nutzern im Netzwerk bereitstellen möchte, sind hierfür gesonderte vertragliche Vereinbarungen mit Immersion7 zu treffen. Immersion7 behält sich die Prüfung der mit den Anbietern von ASP-Lösungen zu schließenden Verträge vor. Soweit zu befürchten ist, dass die Rechte von Immersion 7 nicht hinreichend gesichert sind, steht es Immersion 7 frei, die Zustimmung zum Abschluss eines solchen Vertrags ganz oder in Teilen zu verweigern.

3. Weiterentwicklung der Software

3.1 Immersion7 ist berechtigt, die Produktion und/oder den Vertrieb der Software oder einzelner Teile hiervon unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats einzustellen. Hieraus entstehen dem Partner keine Ansprüche gegenüber Immersion7. Insbesondere hat der Partner keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn.

3.2 Bis zum Zeitpunkt der Ankündigung der Einstellung bei Immersion7 eingegangene Bestellungen werden zu den dann geltenden Bedingungen ausgeführt.

4. Vertragsgebiet

4.1 Das Vertragsgebiet ergibt sich aus dem Partnervertrag.

4.2 Der Partner ist nicht berechtigt, die Software außerhalb des Vertragsgebiets aktiv zu vertreiben, insbesondere nicht in jenen Gebieten, die Immersion7 exklusiv Dritten zugewiesen hat. Eine Liste dieser gegenwärtig exklusiv zugewiesenen oder vorbehaltenen Gebiete gibt Immersion7 gegenüber dem Partner jeweils bekannt.

4.3 Der Partner ist berechtigt, die Software außerhalb des Vertragsgebiets zu vermarkten, wenn das Geschäft auf Betreiben des Endkunden zustande kommt (Passivgeschäft).

5. Status des Partners

5.1 Der Partner verkauft und/oder vermietet die Software in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er handelt als selbständiger Kaufmann, sowohl dem Endkunden, als auch Immersion7 gegenüber.

5.2 Der Partner ist bei der Festsetzung seiner Endkundenkonditionen frei.

5.3 Der Partner ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von Immersion7 gegenüber seinen Partnern und/oder Endkunden berechtigt.

5.4 Der Partner ist berechtigt, sich während der Laufzeit des Vertrags als Partner zu bezeichnen. Darüberhinausgehende Vereinbarungen bzgl. der Bezeichnung des Partners ergeben sich aus dem Partnervertrag.

6. Partnerunternehmen des Partners

6.1 Der Partner kann sich zur Ausübung der vereinbarten Leistungen Dritter, eigener Partnerunternehmen bedienen.

6.2 Dem Partner ist nicht gestattet, seinen Partnerunternehmen Rechte einzuräumen, welche über die im Partnervertrag definierten Rechte hinausgehen.

6.3 Der Partner haftet für das Verschulden seiner Partnerunternehmen wie für eigenes Verschulden.

6.4 Der Partner hat Immersion7 vorab über die Beauftragung von Partnerunternehmen zu informieren. Immersion7 wird hierdurch nicht selbst verpflichtet. Immersion7 kann die Zusammenarbeit mit einem benannten Partnerunternehmen zurückweisen.

6.5 Jedes Partnerunternehmen hat bei Aufnahme seiner Leistungen an oder im Zusammenhang mit der Software und den Produkten von Immersion7 die zu diesem Zeitpunkt aktuelle, durch Immersion7 geforderte Qualifikation hierfür nachzuweisen. Immersion7 wird für das Partnerunternehmen in Übereinstimmung mit dem Partnervertrag die Einstufung vornehmen. Erst nach erfolgter Einstufung ist dem Partnerunternehmen die Aufnahme von Leistungen gestattet.

6.6 Der Partner haftet dafür, dass die vorausgesetzte Qualifikation während der gesamten Dauer der Leistungserbringung durch das Partnerunternehmen aufrechterhalten bleibt.

7. Rechte an der Software, Schutzzeichen, Marken

7.1 Dem Partner ist nicht gestattet, die Software oder sonstige, durch Immersion7 mitgelieferte Produkte und Dokumente im Ganzen oder in Teilen zu reproduzieren.

7.2 Dem Partner stehen keine Nutzungsrechte an der Software zu, soweit diese nicht ausdrücklich im Partnervertrag zum Zwecke des Vertriebs eingeräumt werden. Soweit im Partnervertrag nicht abweichend geregelt, gelten im Übrigen die jeweils aktuellen Software Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Immersion7.

7.3 Der Partner schließt mit seinen Endkunden jeweils einen Vertrag der sicherstellt, dass dem Endkunden keine über die im Partnervertrag und den jeweils aktuellen Software Lizenz- und Nutzungsbedingungen hinausgehenden Rechte eingeräumt werden.

7.4 Der Partner bietet die Software ausschließlich unter dem zwischen den Parteien vereinbarten, von Immersion7 jeweils freigegebenen Produktnamen an, in dem durch Immersion7 angepassten Design und in dem durch Immersion7 ausgelieferten Produktumfang.

7.5 Der Partner verpflichtet sich, aufgebrachte Schutzrecht- und Copyrightvermerke, Seriennummern und sonstige, der Identifikation dienenden Merkmale unverändert beizubehalten.

7.6 Soweit nicht gem. den Bestimmungen des Partnervertrags sowie der Lizenz- und Nutzungsbedingungen gestattet, ist der Partner nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu verändern, zu dekompilieren oder disassemblieren oder auf andere Weise allgemein in eine andere Codeform umzuwandeln.

7.7 Ebenso unzulässig ist jede sonstige Art der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software.

7.8 Individuelle Anforderungen des Endkunden an die Software wird der Partner ausschließlich durch Konfiguration im Sinne von Parametrisierung umsetzen. Parametrisierung i.S. dieses Vertrags ist die Anpassung der Software, welche ohne Programmierung (d. h. ohne Eingriff in den Quellcode) möglich ist.

7.9 Soweit der Partner zur eigenen Nutzung oder für Endkunden Widgets, also Programmerweiterungen, über eine von Immersion7 zu definierende Schnittstelle erstellen möchte, haben die Parteien hierüber vorab eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.

7.10 Soweit nicht abweichend vereinbart ist der Partner verpflichtet, die Software unter dem in der jeweils aktuellen Preisliste genannten Produktnamen (“Marken”) zu vertreiben. Der Partner ist weiter verpflichtet, die jeweiligen Corporate-Design-Vorgaben von Immersion7 in der öffentlichen Darstellung der Marken im Zusammenhang mit der Software zu beachten.

7.11 Der Partner ist nicht berechtigt, die Nutzung der Marken im Vertragsgebiet durch Immersion7 oder von Immersion7 zur Nutzung autorisierten Dritte anzugreifen.

7.12 Sämtliche Rechte, die dem Partner im Zusammenhang mit der Nutzung der Marken etwaig entstehen, stehen ausschließlich Immersion7 zu und werden, soweit gesetzlich zulässig, hiermit auf Immersion7 übertragen und abgetreten.

7.13 Immersion7 sind keine der Nutzung der Marken entgegenstehende Rechte Dritter bekannt. Soweit Dritte Ansprüche aus einer unberechtigte Nutzung von Marken und Zeichen gegenüber dem Partner geltend machen, ist der Partner verpflichtet, Immersion7 hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.14 Der Partner ist nicht berechtigt, die Marken oder sonstige Kennzeichen von Immersion7 im Vertragsgebiet oder sonst zu registrieren oder registrieren zu lassen. Darüber hinaus ist der Partner nicht berechtigt, die Marken, sonstige Kennzeichen oder den Marken und Kennzeichen von Immersion7 ähnliche Marken und Kennzeichen selbst anzufertigen oder zu erwerben und Schutzrechte hieran eintragen zu lassen. Der Partner ist nicht berechtigt, die Marken oder sonstigen Kennzeichen von Immersion7 oder damit verwechselbare Marken oder Kennzeichen in seiner Firma, seinem Domainnamen oder als sonstiges Unternehmenskennzeichen zu nutzen.

8. Demolizenzen

8.1 Der Partner kann für die Laufzeit des Partnervertrags Demolizenzen der Software erhalten. Diese dienen ausschließlich zu Demonstrationszwecken. Die Konditionen der Nutzung sowie Version und Anzahl der zur Verfügung gestellten Demolizenzen sind in der Auftragsbestätigung definiert.

8.2 Der Partner ist nicht berechtigt, Demolizenzen Endkunden zur Verfügung zu stellen, oder diese zu anderen Zwecken, als der nicht kommerziellen Demonstration und für Testzwecke zu nutzen.

8.3 Zum Ende der Laufzeit des Partnervertrags hat der Partner die Demolizenz unverzüglich zu deaktivieren und an Immersion7 zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte hieran kann der Partner nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.

8.4 Soweit in dieser Ziff. 8. sowie im Partnervertrag nicht abweichend geregelt, gelten im Übrigen für die Demolizenz die Bestimmungen der Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

9. Softwarepflege- und Support

9.1 Die durch Immersion7 angebotenen Softwarepflege- und Supportleistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Softwarepflege- und Supportbedingungen (AGB Pflege und Support) von Immersion7 und der jeweils aktuellen Preisliste von Immersion7. Der Third-Level-Support wird, soweit beauftragt, immer durch Immersion7 erbracht.

9.2 Der Partner wird sich nach besten Kräften und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns um die Vermittlung und den Abschluss eines Supportvertrags für die Software zwischen ihm und seinem Endkunden bemühen. Bei Bedarf kann Immersion7 dem Partner hierfür Muster zur Verfügung stellen.

9.3 Soweit ein Endkunde Support- und Serviceleitungen bucht, werden die Leistungen in der Auftragsbestätigung definiert und im Softwarepflegeschein vermerkt.

9.4 Gem. Ziff. 1.7 der AGB Pflege und Support hat der Partner für den Lizenzbestand eines Endkunden immer einheitlich zu definieren, welche Supportleistungen erbracht werden sollen, bzw. ggf. die Softwarepflege- und Supportleistungen für den Lizenzbestand des Endkunden insgesamt abzukündigen.

9.5 Die jeweils für die Leistungserbringungen durch Immersion7 abgerechneten Softwarepflege- und Supportgebühren sind in der Auftragsbestätigung definiert. Diese Gebühren gelten unabhängig von etwaig hiervon abweichenden, durch den Partner in sei-nen mit dem Endkunden geschlossenen Softwarepflege- oder Wartungsverträgen vereinbarten Gebühren.

9.6 Die empfohlenen Gebühren für das Erbringen der Softwarepflege- und Supportleistungen sind in der Preisliste definiert, welche eine Anlage des Partnervertrags ist. Immersion7 empfiehlt dem Partner, für das Weiterreichen der Leistungen einen Aufschlag an den Endkunden zu berechnen. Der Partner erhält für die durch ihn erbrachten Support- und Serviceleistungen an der Software von Endkunden keine Vergütung durch Immersion7. Diese ist vielmehr zwischen ihm und dem Endkunden zu regeln.

9.7 Immersion7 ist jederzeit berechtigt, die Softwarepflege- und Supportgebühren mit einer Frist von vier Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder vor Beginn eines Verlängerungszeitraum anzupassen. Auf Ziff. 7.3 der AGB Pflege und Support wird verwiesen. Soweit Immersion 7 eine Erhöhung der Gebühren von mehr als 10 % begehrt, steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht des Softwarepflege- und Supportvertrags zu.

9.8 Soweit ein Wechsel des Nutzers der Software erfolgen soll, hat der Partner Immersion7 hierüber zu informieren und Immersion7 die Daten des neuen Nutzers mitzuteilen. Für den neuen Nutzer ist ein neuer Supportvertrag zu schließen. Eine Übertragung bereits bestehender Verträge auf Neukunden ist nicht möglich.

10. Service- und Supportleistungen Partners

10.1 Der Partner hat für seinen Endkunden mindestens den First-Level-Support für die jeweils lizenzierte Software zu erbringen.

10.2 Er hat insbesondere eine Hotline für Anfragen des Endkunden während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen. Der First-Level-Support kann durch den Partner selbst, einen Bevollmächtigten oder durch einen qualifizierten Endkunden Vertreter (Power User) erbracht werden.

10.3 Der Partner berät seine Endkunden über zusätzlich angebotene Leistungen wie den Second-Level- und Anwender-Support. Dem Partner steht es frei, diese Leistungen selbst, oder durch Bevollmächtigte zu erbringen, bei Immersion7 einzukaufen, oder den Abschluss eines Softwarepflege- und Supportvertrags zwischen Immersion7 und seinem Endkunden zu vermitteln.

10.4 Der Partner hat Immersion7 von sämtlichen Ansprüchen der Endkunden freizustellen, die im Zusammenhang mit dem Erbringen des First- und Second-Level-Supports durch den Partner beim Endkunden entstehen.

11. Qualifizierung des Partners

11.1 Um die Qualität der Leistungserbringung sicherzustellen hat der Partner eine angemessene Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern für den Vertrieb, das Marketing, die Serviceleistungen und Schulungen sowie die sonstigen Leistungen für Endkunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Partnervertrags auszubilden und bereitzuhalten.

11.2 Immersion7 wird dem Partner regelmäßig Schulungen und Weiterbildungsmaßnamen für die Software, deren Nutzung und den Vertrieb der Software anzubieten. Den Ort der Schulungen bestimmt Immersion 7. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Partner.

12. Reporting, Kundendaten

12.1 Der Partner berichtet Immersion7 regelmäßig über seine Verkäufe, aktuelle und zukünftige Verkaufschancen sowie über die aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerber, in einem von Immersion7 vorgegebenen Format.

12.2 Im 4. Quartal eines jeden Jahres ist eine Einschätzung der Verkaufszahlen für das Folgejahr erforderlich. Eine Übermittlung oder Offenlegung von Wiederverkaufspreisen soll ausdrücklich nicht erfolgen.

12.3 Der Partner ist verpflichtet, Immersion7 regelmäßig eine aktualisierte Liste sämtlicher Kunden, die Software gekauft, gemietet oder Softwarepflegeverträge abgeschlossen haben, zukommen zu lassen, mindestens aber einmal im Monat.

13. Loyalität
Der Partner hat Immersion7 unverzüglich über jegliche Interessenskonflikte zu informieren, welche eine negative Auswirkung auf die Zusammenarbeit der Parteien und eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen haben könnten.

14. Leistungen von Immersion7

14.1 Immersion7 unterstützt den Partner durch Bereitstellen von Demo- und Partnerlizenzen, Broschüren, Katalogen, produktbezogenen Dokumenten und anderem Werbematerial (nachfolgend zusammenfassend „Werbematerial“) in deutscher und/oder englischer Sprache.

14.2 Soweit nicht abweichend vereinbart stellt Immersion7 dem Partner Werbematerial in elektronischer Form zur Verfügung. Immersion 7 behält sich alle Rechte an den Werbematerialien, den Inhalten und darin verkörperten Schutzrechten vor.

14.3 Sämtliche Änderungen der Werbematerialien sowie das Erstellen und Verwenden eigener Marketingmaterialien für die Software durch den Partner unter Verwendung von Inhalten, Marken und Zeichen von Immersion7 bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Immersion7.

14.4 Immersion7 bietet für die Umsetzung von Endkunden-Projekten Unterstützungsleistungen an. Diese Leistungen sind separat zu beauftragen. Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preislisten von Immersion7.

15. Vergütung

15.1 Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste von Immersion7 abzüglich etwaiger im Partnervertrag vereinbarten Rabatte. Die bei Abschluss des Partnervertrags geltende Preisliste ist dem Partnervertrag beigefügt.

15.2 Die Vergütung versteht sich ex works (EXW Werk Immer-sion7 gemäß Incoterms 2010), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.3 Immersion7 ist berechtigt, die Preise mit einer Frist von vier Monaten zu ändern. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben von einer Änderung der Vergütung unberührt.

15.4 Soweit die Vergütung um mehr als 10 % steigt, wird dem Partner ein Sonderkündigungsrecht des hiervon betroffenen Vertrags eingeräumt.

15.5 Immersion7 unterstützt die aktive Projektentwicklung ihrer Partner. In diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen werden durch einen gesonderten Projektentwicklungsrabatt in der im Partnervertrag vereinbarten Höhe berücksichtigt. Voraussetzung für den Erhalt eines Projektentwicklungsrabatts ist eine von Immersion7 bestätigte Projektmeldung des Partners gem. den Bestimmungen des Partnervertrags.

15.6 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder werden gesondert vereinbart.

16. Gewährleistung

16.1 Immersion7 gewährleistet, dass die Software dem im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Datenblatt von Immersion7 entspricht. Darüber hinaus übernimmt Immersion7 keine Gewähr, insbesondere keine Gewähr für die Eignung der Software zu einem bestimmten Zweck.

16.2 Der Partner ist verpflichtet, jede Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

16.3 Sämtliche im Rahmen der ordnungsgemäßen Wareneingangskontrolle nicht erkennbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach deren Entdeckung gegenüber Immersion7 schriftlich anzuzeigen.

16.4 Nach Aufforderung durch Immersion7 hat der Partner Immersion7 weitergehende Dokumente und sonstige Nachweise über aufgetretene Probleme zu übermitteln, um Immersion7 eine Untersuchung des behaupteten Mangels zu ermöglichen.

16.5 Der Partner ist verpflichtet, in dem gesetzlich zulässigen Umfang seine Haftung gegenüber dem Endkunden zu beschränken.

16.6 Dem Partner ist nicht gestattet, über die durch Immersion7 zu der Software veröffentlichten Informationen und Dokumente hinausgehenden Angaben und Zusagen über die Qualität und Eignung der Software zu tätigen.

17. Haftungsbeschränkung

17.1 Die Haftung von Immersion7 ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem der Partner bzw. sein Endkunde bei Abschluss des Vertrags aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

17.2 Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht für solche Schäden, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig durch Immersion7 zurechenbare Handlungen verursacht worden sind.

17.3 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung durch Immersion7 zurechenbare Handlungen der Höhe nach unbegrenzt.

17.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

18. Vertragslaufzeit, Kündigung

18.1 Der Partnervertrag tritt mit seiner rechtskräftigen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Seine Laufzeit ergibt sich aus dem Partnervertrag.

18.2 Jeder Partner ist berechtigt, den Partnervertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) ein Partner sich trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung mit der Zahlung um mehr als drei Monate in Verzug befindet; oder (ii) einer der Partner wiederholt trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Verpflichtungen des Partnervertrags verletzt oder trotz Abmahnung und ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung, diesen Verpflichtungen weiter nicht nachkommt.

18.3 Immersion7 steht insbesondere dann ein Recht zur Kündigung des Partnervertrags aus wichtigem Grund zu, wenn (i) eine wesentliche Änderung in den Beteiligungsverhältnissen, dem Management oder bei den wesentlichen Mitarbeitern, die mit der Vertragsdurchführungen und dem Erbringen der vertragsgegenständlichen Leistungen befasst sind, beim Partner eintritt, es sei denn, diese Änderung beeinträchtigt die berechtigten Interessen von Immersion7 nicht; in jedem Fall hat der Partner Immersion7 über derlei Änderungen unverzüglich und umfassend schriftlich zu informieren; (ii) der Partner die fällige Vergütung für eine etwaig vereinbarte Mindestverkaufsmenge nicht bei Fälligkeit bezahlt; (iii) der Partner seine Verpflichtungen gemäß Ziff. 7. oder 20. dieses Dokuments verletzt.

18.4 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

18.5 Die ordentliche Kündigung und die daraus resultierende Beendigung der Partnerschaft als solche lassen bereits bestätigte Bestellungen des Partners unberührt. Immersion7 wird den Partner bis zur Beendigung weiter in dem vereinbarten Umfang zu den geltenden Bedingungen beliefern Immersion7 ist jedoch berechtigt Vorkasse zu verlangen.

18.6 Mit Zugang der Kündigungserklärung endet eine etwa gewährte Exklusivität für ein Vertragsgebiet.

18.7 Mit Beendigung der Partnerschaft hat der Partner die Nutzung der Marken und Schutzzeichen von Immersion7 einzustellen und darf am Markt nicht mehr als Partner von Immersion7 auftreten.

18.8 Bei Beendigung der Partnerschaft haben die Partner durch den jeweils anderen Partner überlassene Unterlagen, Dokumente sowie Demo- und Partnerlizenzen unverzüglich zurück zu gewähren und jegliche Bezugnahme auf die Vertriebskooperation zu unterlassen.

19. Kontaktdaten

19.1 Sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Partnervertrag hat schriftlich und auf Deutsch an die festgelegte Adresse zu erfolgen. Änderungen der Kontaktpersonen und -daten sind in entsprechender Form bekannt zu geben.

19.2 Korrespondenz und Anfragen an Immersion7 sind zu richten an die auf der Website von Immersion7 unter www.smartPerform.de veröffentlichten Kontaktdaten.

19.3 Kontaktpersonen von Immersion7 und des Partners werden in dem Partnervertrag festgehalten.

20. Informationspflicht, Vertraulichkeit

20.1 Der Partner wird die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags erforderlichen Informationen und Geschäftsunterlagen vollständig an Immersion7 weiterleiten. Hierzu zählen insbesondere solche Informationen, welche zur Berechnung und Abrechnung geschuldeter Vergütungen und Rabatte erforderlich sind. Soweit Immersion7 die vertraglich vereinbarte Ausführung oder Abrechnung eines Auftrags aufgrund fehlerhafter oder fehlender Informationen nicht möglich ist, hat dieses der Partner zu vertreten.

20.2 Bzgl. der Verpflichtung zur Vertraulichkeit wird auf die Bestimmungen in den AGB verwiesen.

21. Datenschutz

21.1 Der Partner versichert, dass seine Unternehmung über eine den jeweils aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes entsprechende Organisation verfügt und die gesetzlichen Anforderungen an eine Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit erfüllt. Hierzu zählt insbesondere, jedoch nicht abschließend, dass der Partner (i) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht autorisierten bzw. nicht rechtmäßigen Verarbeitung, einem versehentlichen Verlust oder der Zerstörung von personenbezogenen Daten unterhält; (ii) seinen Informations- und Auskunftspflichten gegenüber dem Inhaber personenbezogener Daten jederzeit nachkommt; (iii) über Löschkonzepte verfügt, welche den gesetzlichen Anforderungen entsprechen; und (iv) personenbezogene Daten nur dann in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden, wenn die Übertragung der Daten gem. Art. 45 DS-GVO durch die Europäische Kommission gestattet ist, angemessene Schutzmaßnahmen i.S.v. Art. 46 DS-GVO getroffen wurden, oder einer der in Art. 49 DS-GVO definierten Ausnahmetatbestände vorliegt.

21.2 Der Partner versichert, dass personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags oder Auftrags erhoben werden, jederzeit in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden und dem Partner, soweit erforderlich, insbesondere auch entsprechende Einwilligungserklärungen seiner Geschäftspartner und Kunden für eine Datenverarbeitung und Übertragung der Daten an Dritte, insbesondere auch an Immersion7, vorliegen.

21.3 Die Parteien werden einander je einen Ansprechpartner benennen, der im jeweiligen Unternehmen in Belangen des Datenschutzes zu informieren ist.

12.4 Die Parteien werden einander unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis von einem Verstoß gegen anwendbare Daten-schutzbestimmungen im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund dieses Vertrags erlangen.

21.5 Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit erforderlich, verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung über die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten zu schließen.

21.6 Der Partner wird die Einhaltung dieser Bestimmungen zum Datenschutz laufend und vollständig dokumentieren.

21.7 Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung erleidet, ist im Innenverhältnis ausschließlich diejenige Partei verantwortlich, welche Datenverantwortlicher ist. Die Parteien stellen sich wechselseitig von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keiner Weise für den Umstand, durch den der Schaden bei dem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist. 21.8 Der Partner hat jederzeit das Recht, Auskunft über die bei Immersion7 gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung zu verlangen. Dies schließt Informationen über die Herkunft der Daten sowie die Empfänger, an welche Daten weitergeleitet worden sind, ein. Informationswünsche sind, unter möglichst genauer Angabe der Frage, an die Immersion7 GmbH, Hallstattstraße 16, 72766 Reutlingen, Tel.: +49 7127 209 73.00, E-Mail: datenschutz@smartperform.de, zu richten.

21.9 Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Es bestehen keine Nebenabreden zum Partnervertrag. Änderungen und/oder Ergänzungen des Partnervertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt entsprechend für eine Änderung oder Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

22.2 Immersion7 und der Partner sind unabhängige Partner. Dieses Dokument soll nicht dahingehend ausgelegt werden, dass zwischen den Parteien ein Joint-Venture oder eine Gesellschaft besteht.

22.3 Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von Immersion7 ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

22.4 Kein Partner ist berechtigt, Rechte und Pflichten, die sich aus dem Partnervertrag und seiner Durchführung ergeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Partners zu übertragen.

22.5 Überschriften in diesen AGB Partner dienen lediglich der Übersichtlichkeit und berühren die Auslegung der Inhalte nicht.

22.6 Der Partnervertrag sowie sämtliche darunter abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.7 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Partnervertrag und aller aufgrund des-sen geschossenen Verträge ist Stuttgart.

23. Reihenfolge der Dokumente

23.1 Neben den Bestimmungen des Partnervertrags gelten für das Rechtsverhältnis zwischen Immersion7 und dem Partner die jeweils aktuellen AGB, die Lizenz und Nutzungsbedingungen sowie die AGB Pflege und Support von Immersion7.

23.2 Weiter gelten die jeweils aktuelle Preisliste sowie die sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie dem Lizenz- und Pflegeschein ergebenden Bedingungen.

24. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Partnervertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Partner werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

© Immersion7- AGB Partner
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